Formalitäten: Ungelegen, aber notwendig

Beim Eintritt des Todes werden die Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert. Wir vom Bestattungshaus Rügen Seibt stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite. Denn wir wissen um die Bedeutung der Trauerarbeit und möchten Ihnen deshalb ermöglichen, in Ruhe Abschied zu nehmen.


Wir übernehmen für Sie auf Wunsch unter anderem:

  • Anforderung der ärztlichen Todesbescheinigung und Beschaffung der Sterbeurkunde beim Standesamt
  • Festlegung des Bestattungstermins beim Friedhofsamt
  • Terminabsprache mit dem Pfarramt oder Organisation eines weltlichen Redners
  • Abmeldung bei der Krankenkasse
  • Abmeldung bei der Rentenversicherung, Beantragung der Rentenfortzahlung als Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente
  • Benachrichtigung des Arbeitgebers
  • Abmeldung beim Arbeitsamt
  • Abmeldung beim Versorgungsamt
  • Polizeiliche Abmeldung
  • Geltendmachung von Ansprüchen bei der Lebensversicherung

 

Um die anfallenden Amtsangelegenheiten für Sie erledigen zu können, benötigen wir folgende Dokumente:

  • Personalausweis der/des Verstorbenen
  • Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk
  • Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand
  • Sonstige Versicherungspolicen, z.B. Lebensversicherung
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen
  • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
  • Grabstellennachweis (für eine Urnenbestattung)
  • Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere den Totenschein

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